Die Saison 2009 hat ja bereits vollwertig angefangen: Auf ihrem ersten geplanten Ausflug wurde die heitere Rider- Staffel in Andermatt vom Sheriff gestellt und jeder um 20 Kröten erleichtert. Zuerst wollten die Landjäger natürlich wie gehabt mal alle abführen und auf dem Revier weiss ich nicht was mit ihnen treiben.
Glücklicherweise wussten die erfahrenen Gesetzesbrecher um ihre Rechte: Als man den verdutzten Uniformierten exakt den Paragraphen des Verstosses diktierte, wussten auch diese: 20 Schtutz pro Nase, mehr gibt’s da nicht zu holen.
Das Reglement, leider ohne Paragraphen- Angabe findet ihr da:
http://www.streetsurfclub.ch/html/content/download_files.htm
Der Paragraph ist: 907.5, Bussenliste zum OBG.
Das Gesetz sei nun schweizerisch. Heisst, wir lassen uns nirgends mehr verzeigen und mehr als ein kleines Rote abnehmen. Klaro?!
Hier einige dumme Sprüche die während der sehr amüsanten Befragung fielen:
- „Nein, wir kommen nicht mit. Das gibt nur eine Quittung. Paragraph 907, Fääg Gesetz!“
- „Kann ich auch 40 zahlen und darf nochmals gehen?“
- „Wozu ist denn das Ding da?“ (Der Bulle zeigt auf das Schrauben- Tool, welches ein Hoshy die ganze Zeit schon in den Fingern hat) – „Das? Das ist zum Autos verkratzen..“
Tja. Grossartig wars. Sehr. Schade einfach dass wir nach nur einer Fahrt Urner Rayon-Verbot bekamen..
Rechtskräftig unter Vorbehalt Art. 11 Abs. 20 OBG
07/05/09 By LiniKid
7. Mai 2009
Saison 2009 :: Der erste Ausflug
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1 Kommentare:
Dank fur Gottes intiresny
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